Implantierbare Ereignisrekorder verbessern Diagnostik und Versorgung bei ungeklärten Synkopen

Ungeklärter plötzlicher Bewusstseinsverlust, sogenannte kardiale Synkopen, stellen für Betroffene eine erhebliche Gefahr und Belastung dar. Da die Ursachen häufig unklar bleiben – insbesondere bei selten auftretenden Ereignissen – verzögert sich oft die Diagnosestellung und damit auch eine gezielte Therapie. Oft sind Arrhythmien der Auslöser. Implantierbare Ereignisrekorder – auch Loop-Rekorder (ILR) genannt - ermöglichen dabei einen entscheidenden Fortschritt: Durch die kontinuierliche Langzeitüberwachung des Herzrhythmus können auch seltene, bislang nicht erfassbare Arrhythmien zuverlässig erkannt werden. Es gibt Hinweise darauf, dass durch eine gezielt eingeleitete Therapie weitere Synkopen vermieden werden können. Der Einsatz ambulanter Ereignisrekorder sollte daher auch im ambulanten Bereich erstattet werden.

Das sind zentrale Erkenntnisse aus einem White Paper, das im Auftrag des Bundesverbands Medizintechnologie (BVMed) entstand. Erstellt hat es ein Expertenteam des medizintechnischen Beratungsunternehmens „Assessment in Medicine“ (AiM, seit April 2026 athagoras Medtech). Basis waren eine umfassende Analyse der Evidenzlage zum Einsatz von Ereignisrekordern bei Synkopen sowie Erkenntnisse aus einem Experten-Workshop. Neben vier ärztlichen Experten wirkten die ILR-Hersteller Abbott, Biotronik, Boston Scientific und Medtronic an dem Workshop mit.

Das White Paper empfiehlt die Integration von ILR in die ambulante Regelversorgung in Deutschland. Konkret wird die Aufnahme in den Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM), den AOP-Katalog und/oder die Hybrid-DRGs gefordert. Parallel dazu sollen qualitätssichernde Maßnahmen etabliert werden – etwa durch ein Qualitätsregister oder dokumentationsgestützte Nachweissysteme zur Einhaltung der Indikationskriterien.

Evidenzlage

Die im White Paper zusammengefasste wissenschaftliche Evidenz stützt diese Forderungen:

Klinische Studien belegen einen diagnostischen Mehrwert der ILR bei Patientinnen und Patienten mit wiederkehrenden, ungeklärten Synkopen. Einzelne Studien liefern zudem Hinweise darauf, dass durch eine gezielte Therapieeinleitung nach ILR-gestützter Diagnose weitere Synkopen vermieden werden können. Das Verfahren weist insgesamt ein positives Sicherheitsprofil auf.

Gesundheitsökonomische Analysen deuten auf eine mögliche Kosteneffizienz hin – insbesondere durch vermiedene Folgekosten und potenzielle Verbesserungen der Lebensqualität. Allerdings ist die Übertragbarkeit internationaler Studien auf das deutsche System begrenzt. Eine GKV-Routinedatenanalyse zeigt keine signifikanten Unterschiede der Gesamtkosten, da die Mehrkosten des ILR durch Einsparungen insbesondere aufgrund der Reduktion anderer diagnostischer Maßnahmen weitgehend ausgeglichen werden.

Hintergrund

ILR sind subkutan eingesetzte Geräte zur kontinuierlichen Langzeitüberwachung des Herzrhythmus. Obwohl sie als etablierte Technologie in der Diagnostik seltener synkopaler Ereignisse gelten, sind sie in Deutschland bislang nicht regulär ambulant erstattungsfähig. Dies führt zu aufwändigen Einzelfallentscheidungen und einer regional uneinheitlichen Versorgung.